Häufig gestellte Fragen

Wo ist das Frauenhaus?
Die Adresse des Frauenhauses wird nicht bekannt gegeben. Zu jeder Tages und Nachtzeit bietet das Frauenhaus Ihnen und Ihren Kindern Schutz und eine vorübergehende Wohnmöglichkeit. Die Zufluchtsstätte ist 24 Stunden telefonisch erreichbar: 0202 – 711426


Was muss ich mitbringen?
Nehmen Sie alle gemeinsamen Unterlagen und gegebenenfalls die Unterlagen des Mannes in Kopie mit. Wenn Sie nichts mitnehmen können, kommen Sie trotzdem! Mitbringen sollten Sie, wenn möglich... 

siehe  Zur Vorbereitung  »

 
Kann ich nur ins Fauenhaus, wenn ich geschlagen worden bin?
Nicht nur geschlagene Frauen sind Opfer Häuslicher Gewalt! Es gibt viele Formen gewalttätigen Verhaltens in engen sozialen Beziehungen.

siehe  Gewalt hat viele Gesichter  »

 


Wer bezahlt die Kosten?
Für das Wohnen im Frauenhaus muss ein Tagesmietsatz von € 11,30 pro Person gezahlt werden. Wenn Sie Leistungen vom Jobcenter, Sozialamt oder vom Ressort Zuwanderung & Integration bekommen, werden die Kosten für die Miete von den entsprechenden Institutionen übernommen. Falls Sie noch keinen Antrag auf Unterstützung gestellt haben, da Sie vorher vom Einkommen Ihres Mannes gelebt haben, kann dieser nach Einzug ins Frauenhaus gestellt werden. Die Mitarbeiterinnen unterstützen Sie dabei. Für Energiekosten wird ein Beitrag pro Tag von € 1,00  erhoben, Kinder und Jugendliche zahlen € 0,60 pro Tag.

 


Kann ich meine Kinder mitbringen?
(…)  60 % der Frauen, die Gewalt durch ihren Partner erlebt haben, sind Mütter. Deshalb ist das Frauenhaus auch ein Ort für Kinder. 

siehe  Für Kinder  »

 


Habe ich (mit meinen Kindern) ein eigenes Zimmer?
(…) Die großzügigen Räumlichkeiten ermöglichen, dass Frauen mit mehreren Kindern zwei Räume zur Verfügung haben (…) 

siehe Im Frauenhaus  »

 


Gibt es Gemeinschaftsräume?

Es gibt zwei Küchen, einen separaten Essraum mit Platz für alle Frauen und Kinder (…)
siehe  Im Frauenhaus  »