Zielgruppe

Sie können sich an uns wenden…

  • ... wenn Sie unter seelischer oder körperlicher Gewalt in der Partnerschaft leiden
  • ... wenn Sie in einer gewalttätigen Beziehung leben, gelebt haben oder sich gerade trennen
  • ... wenn Sie von Familienangehörigen bedroht oder misshandelt werden
  • ... wenn Sie den Schutz eines Frauenhauses benötigen
  • ... wenn Sie nach einem Frauenhausaufenthalt Beratung und Unterstützung wünschen
  • ... wenn Ihr Partner wegen Häuslicher Gewalt von der Polizei der Wohnung verwiesen wurde
  • ... wenn Sie Schutzanordnungen (Kontakt-und Näherungsverbot) nach dem Gewaltschutzgesetz beantragen wollen
  • ... wenn Sie von Zwangsheirat bedroht oder betroffen sind
  • ... wenn Sie von Stalking / wiederholter Nachstellung durch Ihren Ex-Partner oder Fremde betroffen sind.

Stalking ist das wiederholte Belästigen, Verfolgen oder Terrorisieren einer Person wie z.B.:

  • ständige Telefonanrufe (Telefonterror)
  • massenhaftes Zusenden von Briefen, E-Mails, SMS
  • Ausspionieren des gesamten Tagesablaufs
  • ständiges Auflauern und Verfolgen
  • Verleumdungen und Beleidigungen
  • Drohungen
  • unerwünschtes Beschenken
  • Warenbestellung auf den Namen des Opfers
  • Sachbeschädigungen
  • Körperverletzung

Dies sind nur einige Beispiele für den üblen „Einfallsreichtum“ von Stalkern / Stalkerinnen.