Sie können sich an uns wenden…
- ... wenn Sie unter seelischer oder körperlicher Gewalt in der Partnerschaft leiden
- ... wenn Sie in einer gewalttätigen Beziehung leben, gelebt haben oder sich gerade trennen
- ... wenn Sie von Familienangehörigen bedroht oder misshandelt werden
- ... wenn Sie den Schutz eines Frauenhauses benötigen
- ... wenn Sie nach einem Frauenhausaufenthalt Beratung und Unterstützung wünschen
- ... wenn Ihr Partner wegen Häuslicher Gewalt von der Polizei der Wohnung verwiesen wurde
- ... wenn Sie Schutzanordnungen (Kontakt-und Näherungsverbot) nach dem Gewaltschutzgesetz beantragen wollen
- ... wenn Sie von Zwangsheirat bedroht oder betroffen sind
- ... wenn Sie von Stalking / wiederholter Nachstellung durch Ihren Ex-Partner oder Fremde betroffen sind.
Stalking ist das wiederholte Belästigen, Verfolgen oder Terrorisieren einer Person wie z.B.:
- ständige Telefonanrufe (Telefonterror)
- massenhaftes Zusenden von Briefen, E-Mails, SMS
- Ausspionieren des gesamten Tagesablaufs
- ständiges Auflauern und Verfolgen
- Verleumdungen und Beleidigungen
- Drohungen
- unerwünschtes Beschenken
- Warenbestellung auf den Namen des Opfers
- Sachbeschädigungen
- Körperverletzung
Dies sind nur einige Beispiele für den üblen „Einfallsreichtum“ von Stalkern / Stalkerinnen.