Gewaltschutzgesetz

 

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Das Gewaltschutzgesetz stärkt Ihre Rechte

gegenüber Ihrem gewalttätigen Partner,

Ehemann oder Familienangehörigen.


Wenn Sie die Polizei wegen Häuslicher Gewalt rufen, kann diese zu Ihrem Schutz Ihren Partner aus der gemeinsamen Wohnung verweisen und ihm für 10 Tage die Rückkehr dorthin verbieten. Nach dem Gewaltschutzgesetz können Sie beim Familiengericht, auch ohne Polizeieinsatz, die Wohnungsüberlassung sowie ein Kontakt- und Näherungsverbot beantragen.

Die Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle des Vereins Frauen helfen Frauen e. V. bieten Ihnen bei der Klärung Ihrer Fragen und der Entscheidung über weitere Schritte kostenlose, vertrauliche Beratung und Unterstützung an, orientiert an Ihrer persönlichen Situation.

Im Frauenhaus Wuppertal finden Sie zu jeder Tages- und Nachtzeit Schutz und Unterkunft.