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1. Die wesentliche Aufgabe des Vereins ist die Beschaffung von Mitteln ausschließlich zu Gunsten des geförderten Vereins und seiner gemeinnützigen Zwecke. 2. Darüber hinaus soll der Verein nur in unmittelbarer Zusammenarbeit mit dem geförderten Verein die Öffentlichkeit auf die Probleme misshandelter Frauen aufmerksam machen, um so Vorurteile abzubauen und die Einsicht in die Notwendigkeit der Hilfe zu wecken und zu fördern. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung. Wir sind vom Finanzamt als mildtätig anerkannt und können Spendenquittungen ausstellen.
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